Es ist uns als Ökumenischer Sozialstation Oberland nicht „egal“ wie es unseren Kunden geht. Unser Ziel ist es die Versorgungssicherheit im Landkreis sicherzustellen.
Abschluss Vergütungsvereinbarung der Caritas
Grundsätzlich ist ein ambulanter Pflegedienst darauf angewiesen, die laufenden Kosten für Personal und Sachmittel (KFZ-Kosten etc.) aus den Gebühren zu finanzieren, die er für seine Leistungen bekommt. Er ist dabei nicht frei in der Festlegung seiner Preise, sondern hat sie mit den öffentlichen Kostenträgern (Krankenkassen, Pflegekassen und Sozialhilfeträgern) zu vereinbaren.
In den vergangenen Jahren hat es sich so dargestellt, dass die von den Kostenträgern gewährten pauschalen Gebührensteigerungen nicht die tatsächlichen Kostenentwicklungen in den Sozialstationen berücksichtigt haben, so dass die Finanzierungslücke immer größer wurde. Nicht von ungefähr kommt daher das Ergebnis einer aktuellen Studie der Diakonie, dass 73 % der ambulanten Pflegedienste mit dem Rücken zur Wand stehen und mehr als
50 % im letzten Jahr in die roten Zahlen gerutscht sind.
Die ungenügende Refinanzierung der vergangenen Jahre hat die Caritas in besonderem Maß betroffen, da der Tarif der Caritas für eine vernünftige Bezahlung der Mitarbeiter*innen steht, was auch eine Hauptvoraussetzung dafür ist, der sich stetig verschärfenden Personalnot in der Pflege entgegenzuwirken. Im März 2024 werden die Gehälter entsprechend des Tarifabschlusses um weitere 11,6 % angehoben, ferner wurde bzw. wird in 2023 und 2024 jeweils eine Inflationsausgleichsprämie von 1.500 € je Personalstelle ausbezahlt. Die immensen inflationsbedingten Sachkostensteigerungen der letzten Jahre sind wohl jedem geläufig.

Eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Pflegebedürftigen ist oberstes Ziel der Caritas insofern war es notwendig, die zu geringen Steigerungen der vergangenen Jahre nun durch eine ausreichende Erhöhung zu kompensieren, um somit das dringend erforderliche Angebot an ambulanter Pflege auch weiterhin sichern zu können.
Hierfür hat der Landescaritasverband stellvertretend für die gesamten ambulanten Dienste der Caritas in Bayern in den vergangenen Monaten intensive Verhandlungen mit Kassen und Bezirken geführt. Es wurden dabei Ergebnisse erzielt, die dieser bestehenden Finanzierungslücke Rechnung trägt und eine solide Basis für die Versorgungssicherheit in der Gegenwart und Zukunft bietet:
Die Preise für die Leistungen der häuslichen Pflegehilfe (§ 36 SGB XI) und des Entlastungsbetrags werden im Einvernehmen mit den öffentlichen Kostenträgern bayernweit ab 1. Oktober 2023 [um 24 %] erhöht, [ab dem 1. März 2024 um weitere 9,28 %.] Diese Steigerung gilt für einen Großteil der ambulanten Pflegedienste der Caritas in Bayern.
Zur Abrechnung mit den einzelne Pflegekunden stellt diese Preisregelung die verbindliche Grundlage dar.

Für unsere Pflegekunden kann sich durch die Preissteigerung die Problematik ergeben, dass ihre Pflegeleistungen nun nicht mehr voll durch das Pauschalbudget der Pflegekasse gedeckt ist, sondern ein Eigenanteil entsteht bzw. sich dieser erhöht.
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, steigen die gesetzlichen Zuzahlungsbeträge der Pflegekassen ab 1. Januar 2024 zumindest um 5 %.

Letztlich hat aber der Kunde die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob er das Angebot auf Grundlage der bisherigen Leistungen in gleichem Umfang annehmen und weiterführen will, die Leistungen reduzieren will bzw. kann. Es würde uns leidtun, wenn sich Kunden aus diesem Grund von der Caritas verabschieden.
Freilich steht jedem Kunden frei, sich für einen anderen Anbieter zu entscheiden, auch wenn dies kein einfaches Vorhaben bei all der bekannten Problematik ist, aktuell einen Pflegedienst zu finden, der überhaupt neue Kunden aufnimmt.
Für die Caritas ist die Versorgungssicherheit der Pflegebedürftigen und die Mitarbeiterbindung – gerade in Zeiten akuten Fachkräftemangels – von vorrangiger Bedeutung!

15.11.2023 tr/Re/Hr. Mück LCV

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