Der Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI sichert nicht nur die Qualität der häuslichen Pflege, sondern dient auch der Hilfestellung und Beratung der Pflegeperson. Die Kosten hierfür werden von der zuständigen Pflegekasse übernommen.

Pflegeberatungsbesuch

nach § 37 Abs. 3  SGB XI

Zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und Beratung der Pflegeperson sind die Pflegegeldbezieher  verpflichtet einen Beratungsbesuch in der Häuslichkeit durch eine zugelassene ambulante Pflegeeinrichtung wie folgt abzurufen:

  • Pflegegrad 1 – kann halbjährlich besucht werden
  • Pflegegrad 2 – Pflegegrad 3 – muss halbjährlich besucht werden
  • Pflegegrad 4 – Pflegegrad 5 – muss vierteljährlich besucht werden

Personen mit Pflegesachleitungsanspruch sind berechtigt in den oben genannten Zeiträumen einen zusätzlichen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Hier wird die Möglichkeit gegeben in einem Gespräch Pflegerelevante Fragen zu klären und die Pflege zu optimieren.

Die Kosten für Beratungsbesuche übernimmt die zuständige Pflegekasse.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen und zur Terminvereinbarung an unsere Pflegebereiche:

Claudia Wittich (Weilheim) – Telefon: 0881 / 92 79 799
Jutta Waldmann (Habach) – Telefon: 08847 / 69 99 746
Martina Gast (Schongau) – Telefon: 08861 / 24 040