Behandlungspflege

sind Leistungen aus dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Sie werden grundsätzlich vom Arzt verordnet und betreffen die medizinisch-pflegerische Versorgung zu Hause. Die Kosten werden nach der Genehmigung durch die Krankenkasse von dieser übernommen und direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.

Leistungskomplexe nach SGB V

  • 1A Injektionen einschl. Einmalspritze (bis zu 2 Injektionen pro Besuch)
  • 1B Drei oder mehr pro Besuch durchführte Injektionen
  • 1C Richten von Injektionen zur Selbstapplikation je Besuch
  • 2A Stomabehandlung (bei akuten Entzündungen mit Läsionender Haut. Kein Beutel wechseln!)
  • 2A Pflege und Verbandwechsel des zentralen Venenkatheters
  • 2A Versorgung eines suprabubischen Katheters
  • 2A Versorgung bei PEG
  • 2B Wundverband anlegen oder wechseln
  • 2B Dekubitusbehandlung ab Dek. Grad II
  • 2C Anziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kompressionsklasse II (bd. Beine)
  • 2C Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kompressionsklasse II (bd. Beine)
  • 2C Kompressionsverband anlegen oder wechseln (nicht abwickeln)
  • 2C Kompressionsverband bei ulcus cruris incl. Leistungen der Wundreinigung, Spülung, Medikamentenversorgung

Position 2 jedoch höchstens pro Besuch

  • 3 Versorgung mit Trachealkanüle, incl. Pflege und Verbandwechsel
  • 4 Katheterisierung einschl. Spülung
  • 4 Anlegen oder Wechseln einer Magensonde
  • 5A Einlauf / Klistier / Klysma je Leistung
  • 5B Digitale Enddarmausräumung
  • 6A Medikamentenabgabe je Darreichungsform
  • Blutdruckmessung / Flüssigkeitsbilanzierung

Position 6 jedoch höchstens pro Besuch

  • Abgabe von Medikamenten durch Einreibung
  • Abgabe von Medikamenten durch medizinisches Bad
  • Richten von Medikamenten im Wochendispenser
  • 6B Blutzuckermessung einschl. Teststreifen
  • 6C Auflegen von Kälteträgern
  • 6D Blasenspülung / Versorgung und Überprüfung von Drainagen
  • Instillation Absaugen der oberen Luftwege je Leistung

Position 6D jedoch höchstens pro Besuch

  • 6E Bedienung und Überwachung des Beatmungsgerätes
  • 6F Inhalation
  • 7A Infusion (Wechseln Inf.behälter einschl. Zubehör) bei ärztlich gelegtem peripheren i.v. Zugang
  • 7B Infusion (Wechseln Inf.behälter einschl. Zubehör) bei ärztlich gelegtem PORT-A-CATH
  • 7B Infusionen bei ärztlich gelegtem peripheren i.v. Zugang oder ärztlich gelegtem PORT-A-CATH bei ärztlich angeordnetem Verweilen
  • 8 Anleiten bei der Behandlungspflege in der Häuslichkeit

zu Position 1 bis 6D und 6F sowie 7 je Leistung ein Zuschlag von 50% abrechenbar

  • 9 Spezielle Krankenbeobachtung durch eine Pflegefachkraft
  • 10 Grundpflege, höchstens 2mal je Tag
  • 11 Grundpflege einschl. hauswirtschaftl. Versorung bis zu einer Stunde

nimmt diese Leisung mehr als eine Stunde in Anspruch getrennt abrechenbar

  • 12 Anleitung bei der Grundpflege in der Häuslichkeit
  • zu Position 10 und 11 ein Zuschlag von 50% abrechenbar
  • Hauswirtschaftliche Versorgung je angefangene Stunde
  • Hauswirtschaftliche Versorgung höchstens 3 Std. abrechenbar
  • Fahrtkosten voll / Tag
  • Fahrtkosten voll / Nacht
  • Fahrtkosten in Verbindung mit Leistungen der Pflegekasse / Tag
  • Fahrtkosten in Verbindung mit Leistungen der Pflegekasse / Nacht