Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Personen, die
Folgende Bereiche sind für die Begutachtung relevant:
Selbstversorgung
z.B. Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme
Kognitive und Kommunikative Fähigkeiten
z.B. Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche und zeitliche Orientierung, Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben, Erkennen von Risiken und Gefahren
MOBILITÄT
z.B. Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Treppensteigen, Fortbewegung innerhalb des Wohnbereiches
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Ängste, Antriebslosigkeit, nächtliche Unrufe
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
z.B. in Bezug auf Medikation, Besuch von Ärzten/Therapeuten
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
z.B. Gestaltung des Tagesablaufs, Ruhen, Schlafen, Kontaktpflege zu anderen Personen
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